Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der STRAKOM GMBH, Bremgartenweg 3, 3252 Worben, nachfolgend Strakom GmbH genannt, regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Strakom GmbH und Ihren Kunden und sind für alle Rechtsverhältnisse zwischen diesen Parteien gültig, sofern keine abweichenden, schriftlichen Vereinbarungen diesen entgegenstehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter werden explizit ausgeschlossen und finden keine Anwendung.

Produkte sind von der Strakom GmbH verkaufte Geräte und erbrachten Dienstleistungen im Bereich der Funk- und Bautechnik.

Als Dienstleistung werden jegliche Projekt-, Beratungs-, Wartungs-, oder sonstigen Dienstleistungen im Telekombereich bezeichnet, die auf Aufwandbasis resp. nach vereinbartem Honorar von der Strakom GmbH angeboten und erbracht werden.

Vorgenommene Änderungen an diesen AGB treten 20 Tage nach erfolgter Mitteilung in Kraft, sofern der Kunde in dieser Zeit keine schriftlichen Einwände erhebt. Diese AGB gelten auch für Vertragsverlängerungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  1. Abschluss und Gültigkeit

Ein Angebot der Strakom GmbH wird durch die vom Kunden unterzeichnete Auftragsbestätigung verbindlich. Bestellungen können mündlich, elektronisch oder schriftlich (Brief, Fax oder E-Mail) erfolgen. Liegt keine unterzeichnete Auftragsbestätigung vor, gilt das Angebot als konkludent angenommen, wenn mit der Ausführung begonnen wurde.

  1. Preise

Bei den durch die Strakom GmbH angebotenen Preisen sind Mehrwertsteuer, Transport und weitere Spesen nicht eingeschlossen. Diese werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt. Vorbehalten bleiben falsche Preise und Spezifikationen, Modelländerungen und Preiserhöhungen, welche durch den Hersteller erhoben und umgehend an den Kunden weitergegeben werden.

Ein Kündigungsrecht zufolge Preiserhöhung seitens des Herstellers ist ausgeschlossen. Preisanpassungen nach oben von bis zu 10% der ursprünglich angebotenen Preise führen nicht zu einer Vertragsveränderung und werden entsprechend in Rechnung gestellt. Bei vor Ort Einsätzen, wird die Fahrzeit als zusätzliche Arbeitszeit in Rechnung gestellt.

Nebenkosten werden separat in Rechnung gestellt.

Sämtliche Fremdleistungen durch Dritte (z.B. externe Spezialisten) sind nicht in den von der Strakom GmbH angebotenen Kosten und Preisen enthalten und werden zusätzlich verrechnet. Der Einsatz von Spezialgeräten und -Fahrzeugen, Servicewagen oder Transportern, wird separat in Rechnung gestellt. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Die von Strakom GmbH angebotenen Preise können mit einer Frist von drei Monaten angepasst werden. Widerspricht der Kunde nicht schriftlich innert einer Frist von 20 Tagen, gelten die Preise als durch ihn genehmigt.

  1. Zahlungen

Zahlungen gegen Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit, ohne besondere Mahnung, einen Verzugszins von 5% (p.A.). Die Zahlung des Verzugszinses entbindet nicht von der vertragsgemässen Bezahlung der Leistungen. Forderungen und Gegenansprüche des Kunden, dürfen nur bei schriftlicher Zustimmung durch die Strakom GmbH verrechnet werden. Im Übrigen wird die Verrechnung ausgeschlossen.

  1. Lieferungen

Lieferungen erfolgen ausschliesslich in der Schweiz und Lichtenstein. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Kunden erfolgt zum Zeitpunkt der Abgabe zur Versendung des Kaufgegenstandes oder bei dessen Abholung durch den Kunden. Der Kunde ist bei technischen Geräten für einen geeigneten Aufstellungsort und das Vorhandensein der erforderlichen elektrischen Anschlüsse verantwortlich. Die angegebenen Liefertermine richten sich nach dem aktuellen Informationsstand. Terminüberschreitungen berechtigen nicht zu Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsrücktritt.

Die Strakom GmbH bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufgegenstandes in dessen Eigentum.

  1. Annahmeverzug/ -verweigerung

Weigert sich der Kunde, die Ware anzunehmen, so ist die Strakom GmbH berechtigt, ihm eine Nachfrist von 10 Tagen anzusetzen. Nach unbenutztem Ablauf hat die Strakom GmbH alternativ die Möglichkeit, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden zu hinterlegen, wobei mindestens 10% des Warenpreises als Hinterlegungskosten pro Monat geschuldet sind oder die Strakom GmbH tritt vom Vertrag zurück unter Geltendmachung einer Konventionalstrafe von mindestens 50% des Auftragswertes (Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten).

  1. Geheimhaltung

Beide Vertragspartner sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Pflicht bleibt auch über eine allfällige Änderung oder Auflösung vertraglicher Bedingungen hinaus bestehen.

  1. Garantie, Gewährleistung und Haftung

Für Produkte von Drittherstellern gelten die Garantiebestimmungen und Gewährleistungen des jeweiligen Herstellers. Garantie- und Gewährleistungen von der Strakom GmbH werden ausdrücklich wegbedungen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Jegliche Haftung wird für die Strakom GmbH und ihre Hilfspersonen ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  1. Wartungs-/ Unterhaltsverträge

Werden Wartungs- und Unterhaltsverträge ausgeführt, so gilt grundsätzlich das „best effort“ Prinzip. Die Strakom GmbH ist demgemäß bemüht, die notwendigen Arbeiten innert nützlicher Frist zu erledigen. Die Vertragsdauer beträgt, wenn nicht anders vermerkt, ein Jahr ab Vertragsbeginn. Einzelne Bestandteile der Verträge können abweichende Laufzeiten enthalten. In diesem Fall gelten die vereinbarten abweichenden Laufzeiten. Das Vertragsverhältnis erneuert sich automatisch um jeweils ein Jahr, sofern es nicht drei Monate vor Vertragsablauf schriftlich gekündigt wird. Der Strakom GmbH steht es frei, bei verspäteten oder ausbleibenden Zahlungen des Kunden ihre Leistungen ohne weitere Mahnung oder Begründung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten.

Die Wartung und der Support erfolgen in der Regel beim Kunden selbst.

  1. Personaleinsatz

Die Strakom GmbH setzt für die auszuführenden Arbeiten den jeweiligen Anforderungen entsprechendes internes oder, in Ausnahmefällen, externes Personal ein. Der Kunde verpflichtet sich, keine aufgrund des Dienstverhältnisses zwischen ihm und der Strakom GmbH direkt oder indirekt tätigen Mitarbeiter aktiv oder passiv abzuwerben. Bei Zuwiderhandlung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines Bruttojahreslohnes des abgeworbenen Mitarbeiters fällig. Das Leisten der Konventionalstrafe ersetzt nicht die Realerfüllung.

  1. Eigentums- und Urheberrechte

Die Eigentums-, Urheber-, Warenzeichen- und/oder Lizenzrechte sowie sämtliches weitere geistige Eigentum an den Plänen und den übrigen Unterlagen und Daten der Strakom GmbH verbleiben ausschließlich in ihrem Eigentum.

Das Eigentum von sämtlichen gelieferten Produkten bleibt bis zu deren vollständiger Bezahlung im Eigentum der Strakom GmbH.

Befindet sich der Kunde trotz Mahnung seit mehr als 30 Tagen im Zahlungsverzug, ist die Strakom GmbH berechtigt, die gelieferte Ware auf Kosten des Kunden zurückzuholen.

  1. Teilnichtigkeit

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB’s gegen geltendes Recht verstoßen, unwirksam oder unvollständig sein oder sollte ihre Erfüllung unmöglich werden, wird dadurch nicht der gesamte Vertrag nichtig und es wird die Wirksamkeit der übrigen Teile dieses Vertragsverhältnisses nicht beeinträchtigt. Die nichtigen, unwirksamen, unvollständigen oder unmöglichen Klauseln werden durch sinngemässe, gesetzeskonforme ersetzt.

  1. Datensicherung

Der Kunde ist in jedem Fall selbst für die Sicherung und Aufbewahrung seiner Daten, Software und Dokumentationen verantwortlich. Er trägt das Risiko für die verwendeten Datenträger selbst. Für verlorene Daten werden jegliche gesetzlich möglichen und zulässigen Haftungs- oder Garantieansprüche abgelehnt.

  1. Datenschutz

Die Strakom GmbH erhebt Daten (z.B. Kunden- und Messdaten etc.), die für die Erbringung der vertraglichen Leistungen, insbesondere für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung sowie die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur benötigt werden.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Daten aus dem Vertrag sowie ergänzende Daten, die bei der Strakom GmbH vorhanden sind oder von Dritten stammen, innerhalb der Firma für Analysen der bezogenen Dienstleistungen (Kundenprofile), für personalisierte Werbeaktionen, für Kundenkontakte (z.B. Rückrufaktionen) sowie für die Entwicklung und Gestaltung von Produkten und Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich der Firma verwendet werden.

Die Strakom GmbH ist berechtigt, Dritte beizuziehen und diesen Dritten die nötigen Daten zugänglich zu machen.

Die Strakom GmbH sowie Dritte halten sich in jedem Fall an die geltende Gesetzgebung, insbesondere das Datenschutzrecht. Sie schützen die Kundendaten durch geeignete Massnahmen und behandeln diese vertraulich.

Im Übrigen wird auf die Datenschutzerklärung auf der Internetseite der Strakom GmbH hingewiesen (https://www.strakom.ch).

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht unter Ausschluss allfälliger Kollisionsnormen. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdrücklich und vollumfänglich wegbedungen. Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten befindet sich am Sitz der Strakom GmbH. Die Strakom GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.

Worben, 15. Januar 2025